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Mietenblog

75 Mal überhöhte Miete gemeldet – kein einziges Verfahren

Seit knapp einem Jahr können Bonner*innen überhöhte Mieten bei der Stadt melden. Mindestens 75 haben das getan – doch kein einziger Fall führte zu einem Verfahren. Dabei ist das Problem riesig: Eine eigene Auswertung der LINKEN Bonn zeigt, dass drei von vier Wohnungsangeboten in der Stadt zu teuer sind. Woran es hakt, ist nicht der Wille der Betroffenen, sondern ein Verfahren, das sie allein lässt.

Seit Ende Juli 2025 nimmt die Stadt Meldungen über überhöhte Mieten entgegen – eine Meldestelle, die sie erst als Reaktion auf die Mietwucher-App der Linken eingerichtet hat. Bislang sind mindestens 75 Meldungen eingegangen – 48 über unsere Mietwucher App, 19 direkt von Mieter*innen, 8 über das Jobcenter. Eingeleitete Verfahren: null. Wer sich meldet, erhält von der Stadt zuerst ein automatisches Schreiben – und das ist alles andere als ermutigend. Es betont, wie streng die Voraussetzungen sind und dass sie „nach der Rechtsprechung der vergangenen Jahre nur selten als erfüllt gewertet werden“, und warnt außerdem noch vor möglichen privatrechtlichen Schritten der Vermieterseite, bei denen die Stadt nicht helfen könne. Unterstützung klingt anders.

Wie groß das ungelöste Problem ist, zeigt eine Auswertung der ImmoScout-Angebote aus dem April und Mai 2026. Dafür wurden 277 Bonner Angebote mit dem Mietspiegel 2024 abgeglichen und es zeigte sich: 75 Prozent der Angebotsmieten liegen mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – der Schwelle zur Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Neu-Mieter*innen zahlen im Schnitt 236 Euro im Monat zu viel, jede sechste Anzeige sogar mehr als 50 Prozent darüber, was den Tatbestand des Mietwuchers erfüllen könnte. Ausstattungsvorteile, die sich aus den Inseraten nicht immer ablesen lassen – etwa elektrische Rollläden, eine Gegensprechanlage oder hochwertiger Bodenbelag –, wurden dabei pauschal mit einem Euro pro Quadratmeter zugunsten der Vermieter eingerechnet; die tatsächliche Überhöhung dürfte noch höher liegen.

Dass bei dieser Marktlage dennoch kein einziges Verfahren zustande kommt, verwundert – bis man sich ansieht, wie Bonn das Verfahren angelegt hat. § 5 ist durch die Rechtsprechung bundesweit schwer durchzusetzen; das gilt überall. Entscheidend ist, wer die Arbeit übernimmt: Statt selbst zu ermitteln, verlangt Bonn von den Betroffenen die Vorleistung. Wer ein Verfahren will, muss zunächst selbst einen Fragebogen ausfüllen und die eigene Notlage auf dem Wohnungsmarkt nachweisen. An dieser Eintrittshürde springen fast alle ab: In 71 der 75 erfassten Fälle kam dadurch erst gar kein Verfahren zustande. Eine Mieter*in hatte die Miete im vergangenen Winter angezeigt – und nach der Antwort der Stadt festgestellt, dass der Prozess zu viel Zeit und Papierkram erfordere.

„Es ist nicht so, dass es mich nicht interessiert – ich kümmere mich wieder darum, wenn mein Leben hier in Deutschland stabiler ist.“

Mieter*in aus Bonn (Name der Redaktion bekannt) – aus dem Englischen übersetzt

Dass es anders geht, zeigt Frankfurt, indem hier ein geringes Wohnungsangebot (Mangellage) für das gesamte Stadtgebiet gutachterlich festgestellt wurde. Dort prüft eine eigene Stelle im Wohnungsamt die Hinweise selbst, nimmt die Wohnungen vor Ort auf, schreibt die Vermietenden an und handelt eine Absenkung aus – oft senkt der Vermieter die Miete und zahlt Zuviel-Gezahltes zurück, ganz ohne Bußgeld. Für die Betroffenen macht das den entscheidenden Unterschied: Sich dem Vermieter namentlich zu stellen und ein Verfahren durchzustehen, schreckt viele ab – in Frankfurt steht man damit nicht allein. Nach Angaben der Bundestagsfraktion Die Linke führte Frankfurt seit 2020 über 1.000 Verfahren durch und holte für Mieter*innen überhöhte Mieten zurück – zuletzt bekam eine Frankfurter WG rund 26.700 Euro zu viel gezahlter Miete erstattet. Was Bonn braucht, ist deshalb keine weitere Hürde, sondern eine Stelle, die selbst tätig wird, die Hinweisen nachgeht, Wohnungen prüft und die Vermieter anschreibt – wie in Frankfurt.

„Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt und muss wirksam bekämpft werden. Dafür braucht Bonn eine eigene Stelle mit entsprechendem Personal, um überhöhten Mieten selbst nachzugehen – so wie Frankfurt sie seit Jahren hat. Ein Meldeportal allein reicht nicht."

Nils Klein, DIE LINKE Bonn

Betroffene finden Unterstützung in der offenen Sozialberatung der LINKEN Bonn: mittwochs 16–18 Uhr (1. Mittwoch im Monat 10–12 Uhr), Vorgebirgsstraße 24, oder linkehilft@dielinke-bonn.de.

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