Aus der Bezirksvertretung

Die neue Bezirksvertretung Bad Godesberg hat sich am 4.November konstituiert. Traditionsgemäß ging es dabei fast nur um die Wahl der Bezirksbürgermeisterei, deren Bestimmung nach §36,3 i.V. m. §67,2 GO NRW in einer von uns als demokratisch defizitär empfundenen Wahl zu erfolgen hatte. Ein einziger Wahlgang dient dabei der Festlegung der Bezirksbürgermeisterin sowie sämtlicher Stellvertretungen, deren Zahl wieder wie üblich auf 2 festgelegt worden war. Dieses Verfahren nimmt einerseits der Verwaltungsspitze die Chance auf eine Wahl aus der Breite des ganzen Hauses, weil es die Oppositionsgruppen zwingt, bereits im 1.Wahlgang eigene Gegenvorschläge unterstützen zu müssen. Da deren Zuteilung infolge des d'Hondt'schen Höchstzahlverfahrens so erfolgt, dass tendenziell stets Großfraktionen bevorzugt werden, findet eben keine Repräsentanz möglichst aller relevanten Gruppen statt; vielmehr läuft es darauf hinaus, dass geringe Mehrheiten maximale Dominanz begründen können.

Da hier die 3 Wahlvorschläge aus CDU+FDP, Grüne und SPD in anderer Reihenfolge eingebracht und aufgeschrieben als hinterher noch mal vorgelesen wurden und außerdem auf dem Stimmzettel weder Namen noch Parteien sondern nur Vorschlag 1-3 genannt waren, mag vielleicht inbetracht zu ziehen sein, dass jemand sich bei der Ankreuzung geirrt haben könnte, wenn der Vorschlag der Grünen Gerhard Lemm, den auch ich gerne mitgetragen und mitgewählt habe, am Ende 1 Stimme weniger bekam als erwartet, wodurch der Posten der 2.Stellvertreterin an Hillevi Burmester von der SPD fiel. Annette Schwolen-Flümanns 1.Stellvertreter wurde dadurch Jürgen Bruder, obwohl seine FDP nur die kleinste der Fraktionen stellt.

Ralf Jochen Ehresmann

Kritik an meinem obigen Bericht veranlasst mich zu einer Klarstellung von Missverständnissen, mit denen ich nicht gerechnet hatte: Seitens der Verwaltung wurde mein Report offenbar dahingehend missdeutet, dass ich ihr undemokratisches Gebaren oder gar Manipulation unterstellt hätte. Das ist überhaupt nicht beabsichtigt, im Gegenteil. Daher muss ich meine Darstellung präzisieren, denn dieser Vorwurf wäre gleich doppelt falsch.

Im Umgang mit meiner Person als Vertreter der kleinsten Oppositionsgruppe danke ich der Bezirksverwaltungsstelle einen freundlichen Empfang, und den kollegialen und fairen Ton adäquat zu erwidern, ist mein ausdrückliches Interesse. Das meint explizit auch die Einbeziehung in die Vorbesprechung der Fraktionsvorsitzenden, wo die beiden Einzelmandatare von BBB und Linken ebenso mit am Tische sitzen, was hoffentlich zugleich der Arbeit aller anderen zugute kommt.

Sollte mein Bericht Zweifel an dieser meiner Einschätzung nahegelegt haben, so bedaure ich das Missverständnis und erfreue mich der Gelegenheit, dies richtig stellen zu können, wenngleich man dazu etwas weiter ausholen muss.

Mein Verweis auf demokratische Unvollkommenheit zielt ausdrücklich nicht auf die Durchführung unserer Wahl in Godesberg oder deren Ergebnis. Das steht aber auch nicht in meinem ersten Bericht, denn auch formale Korrektion streng nach Gesetz und Ordnung  - deren Wahrung ich hier gern bestätige - kann dennoch kritikwürdig sein, wenn nämlich diese gesetzliche Ordnung selbst das Problem ist, ohne damit den akut Handelnden einen Vorwurf zu bereiten. Deswegen ändert das wenig an meiner Manöverkritik hinsichtlich des Wahlmodus, wie ihn die Gemeindeordnung alternativlos vorschreibt und den ich weiterhin als demokratisch-defizitär beschreiben muss. Leider ist dies die generelle Tendenz der Wahlgesetze in NRW, die überdeutlich noch den Atem einer führenden Partei verströmen, für die es jahrzehntelang undenkbar schien, dass sie je unter 50% landen könnte - bemerkt nicht nur das gebrannte Kind!

Mit dieser Einschätzung befinde ich mich übrigens in bester Gesellschaft - nämlich der des L'Verfassungsgerichtes NRW.

Die Beschränkung der Stimmabgabe auf eine einzige Stimme (bei Stadtrat und Landtag, nicht BV), die sachlich eine reine Erststimme ist und dann behelfsweise zugleich als Zweitstimme doppelt gezählt werden muss - da es bekanntlich die Zweitstimmen sind, die über die Gesamtzusammensetzung der Parlamente entscheiden - wird nicht lediglich von mir als rückständig erachtet; zudem benachteiligt dies kleinere Gruppen und Parteien, die nicht in jedem einzelnen Wahlkreis eine Direktkandidatur aufstellen konnten, weil diese dann mit ihrer  - ohnehin einzig relevanten - Liste gar nicht auf dem Stimmzettel stehen und somit im fraglichen Gebiet insgesamt nicht wählbar sind, obwohl ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht ist. Solche Bezirke mit 0% Stimmenbeitrag erhöhen die Wirkung der Sperrklausel noch zusätzlich.

Ebendieser Sachverhalt führte vor 10 Jahren auf Klage der PDS zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der 5%-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW, und der Landesgesetzgeber hat bislang vorgezogen, den Einzug kleinerer Parteien hinzunehmen als den Wahlmodus zu verändern. Zur NRW-Landtagswahl 2010 soll allerdings erstmalig eine differenzierte Stimmabgabe nach Erst- und Zweitstimme ermöglicht werden, damit auch NRW endlich den Standard der restlichen BRD erreicht. Darüber sollte man wohl reden dürfen!

In Stadtrat und Bezirksvertretungen geht es um relativ bescheidenere Ämter, wenn anlässlich der Konstituierung die Verwaltungsspitze zu wählen war, die unterhalb des OB formell als ehrenamtlich definiert ist. Wie oben bereits angedeutet, kommt bei der Wahl der Bezirksbürgermeisterei ein Verfahren zur Anwendung, das man mit gutem Grunde als demokratie-theoretisch problematisch empfinden kann. So ist auch hier wieder die Beschränkung auf nur einen einzigen Wahlgang zu beklagen, der außer der BBM zugleich deren Stellvertretungen mitbestimmt.

Ideal-demokratisch sind nach linkem Verständnis jene Verfahren, die den Beteiligten und Betroffenen möglichst viel und differenzierten Einfluss einräumen. Ich hätte also ein Verfahren vorgezogen wie jenes, nach dem der Bundestag sein Präsidium wählt, indem jede Position einzeln bestimmt wird - nicht enbloc. Gutem parlamentarischem Brauche folgend hätte dies die Chance erbracht, jeden einzelnen dieser Posten  - z.B. in der Reihenfolge der Fraktionsgröße - aus der Breite des ganzen Hauses mitwählen zu können und dadurch z.B. 60-90% (?) zu erhalten, während hier das Vorgehen "die Oppositionsgruppen zwingt, bereits im 1.Wahlgang eigene Gegenvorschläge unterstützen zu müssen", weil es ja keinen 2.Wahlgang gibt, in dem man es später tun könnte. Dies wiederum geht sogar zulasten auch der Mehrheitsfraktionen, da diese dadurch nicht mit weiteren Stimmen außer denen des eigenen Lagers rechnen können. Schade eigentlich!

Ein weiteres Problem stellt das Berechnungsverfahren nach d'Hondt dar, und auch hier bin nicht ich es, der ein Fass aufmacht, das ansonsten keinen rührt; dessen demokratietheoretische Defizienz ist beinahe flächendeckender Klagegegenstand aufgrund der verzerrenden Wirkung dieser Auszählmethode, und in dieser Interpretation besteht augenfällige Einmütigkeit praktisch der gesamten Fachliteratur zum Thema, weswegen auch kaum noch jemand dieses Verfahren anwendet - außer NRW! Man vergleiche hierzu die anschaulichen Beispiele des wikipedia-Artikels zum Thema. Und selbst NRW zieht hier nach, denn betreffs der Sitzzuteilung in den Ausschüssen des Rates ist neuestens nach Hare-Niemeyer zu verfahren, weil §50 GO NRW neugefasst wurde, nicht aber §67. Dies beinhaltet also erkennbar keinen Vorwurf an die Wahlleitung in der Bezirksvertretung, denn dieser Modus stand ja nicht neben anderen zurwahl und ist durch die Gemeindeordnung alternativlos vorgegeben. Es konnte also niemand anders verfahren, auch falls meine Kritik geteilt würde. Deswegen halte ich meine Kritik sachlich aufrecht, und persönlich war sie weder gemeint noch formuliert. An diesem Problem ist nicht anders anzusetzen, als dass unsere künftige Landtagsfraktion eine entsprechende Neuregelung anstößt, womit bereits mein erster Wunsch an die GenossInnen ausgesprochen wäre.

Gerade wenn man nicht erst seit gestern eine Partei vertritt, in deren Vergangenheit es um die innerparteiliche Demokratie weniger defizitär als vielmehr desastreus bestellt war, hat sich vermutlich eine besondere Affinität zum Thema entwickelt, so dass das Anliegen um Schutz und Gehör für leicht überhörbare Minderheiten einen besonderen Stellenwert erhält. Da käme es dann auf die weitere Praxis an, wobei mir scheint, dass wir in Bad Godesberg dabei bereits jetzt auf einem guten Wege sind!

Ralf Jochen Ehresmann

2010