HARTZ IV: Verfassungswidrig²

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits die ARGE-Struktur für verfassungswidrig erklärt hat, steht seit heute fest, dass nicht nur der Rahmen sondern auch der Inhalt verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung ist eine Ohrfeige für die Hartz-IV-Parteien von SPD, Grünen, CDU und FDP.

DIE LINKE hat sich im Protest gegen die Hartz-Gesetze gebildet und wie sich raus stellt, zu Recht stets den Finger in die Wunde von Hartz IV gelegt. Hartz-IV ist Armut per Gesetz und verletzt die Menschenwürde. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun klar gestellt. Aus Sicht der LINKEN ist es skandalös, dass die Etablierten Parteien erst eine Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichtes benötigten, um zu erkennen, dass die Menschenwürde auch gesellschaftliche Teilhabe einfordert und Kinder nicht nur prozentuale Erwachsene sind. Die auch in Bonn besonders bei Kindern gestiegene Armut ist Folge dieser Armutspolitik. Auf Bundesebene müssen nun schnell Anpassungen erfolgen. Kommunal steht die Stadt in der Verantwortung eine eigene Strategie zur Bekämpfung von Armut, insbesondere bei Kindern aufzusetzen. Hierauf wird die Linksfraktion drängen.


Kontakt / V.i.s.d.P: Michael Faber, Fraktionsvorsitzender
Linksfraktion Bonn, Altes Rathaus,
Am Markt, 53111 Bonn

Betroffene haben sich zur Wehr gesetzt – erfolgreich!

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE: "Die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP haben immer wieder behauptet, die Regelleistungen seien okay. Der heutige Tag ist ein Festtag für soziale Teilhabe. Das Bundesverfassungsgericht hat die politischen Forderungen der Linkspartei und den sozialen Bewegungen verfassungsrechtlich untermauert. Hartz IV ist eben nicht nur Armut und Ausgrenzung per Gesetz, sondern auch als Gesetz grottenschlecht zusammengeschustert worden. ..." weiter

 

DIE LINKE in Berlin

die-linke.de

2010